Fürsorge
ist Liebe
Wir unterstützen Pflegende und Pflegebedürftige mit starken Leistungen und sind in dieser herausfordernden Situation an ihrer Seite.
Pflegen kann man nicht alleine
Das Thema häusliche Pflege geht alle an und stellt die Beteiligten vor viele Herausforderungen. Körperlich, psychisch – und oft auch finanziell. Mit uns habt ihr einen starken Partner an eurer Seite, der euch mit Wissen, Leistungen und einer persönlichen Ansprechperson unterstützt – ganz gleich, ob die Pflegesituation in jungen oder späteren Jahren eintritt.
Ausgezeichnete Leistungen:
Pflegeberatung
Pflegekurse
Wohnumfeldverbesserung
Betreuungsprogramm patego
Pflegenavigator
Familiencoach Pflege
Verhinderungspflege
Noch Fragen zum Thema Pflege?
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Menschen, die dauerhaft oder absehbar mindestens sechs Monate in erheblichem Umfang auf Hilfe angewiesen sind, da sie ihren gewohnten Lebensalltag nicht mehr vollständig allein bewältigen können. Sie gelten als pflegebedürftig. In welchem Umfang sie Unterstützung benötigen, ist individuell verschieden. Daher stehen, je nach Pflegegrad, unterschiedliche Pflege- und Betreuungsformen zur Verfügung.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Umfang und Höhe richten sich dabei nach dem ermittelten Pflegegrad. Zu den Leistungen der Pflegeversicherung zählen beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Darüber hinaus unterstützen wir Pflegebedürftige und Pflegende mit weiteren starken Angeboten wie der Pflegeberatung, Kursen und vielem mehr.
Es gibt fünf Pflegegrade. Die Einstufung gibt an, wie selbständig die pflegebedürftige Person ist bzw. in welchem Umfang sie Unterstützung benötigt, und wird durch den Medizinischen Dienst vorgenommen. Diese Begutachtung erfolgt in sechs Kategorien. Dazu gehören unter anderem die Fähigkeit der Selbstversorgung und die Mobilität.
Wer für sich selbst oder ein Familienmitglied Pflegeleistungen beziehen möchte, kann bei uns einen Antrag stellen, sofern er/sie (bzw. bei Kindern ein Elternteil) während der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre selbst oder als Familienmitglied gesetzlich versichert war. Wer den Antrag für eine/n Angehörige/n stellt, benötigt dafür eine Vollmacht. Bei diesen und allen weiteren Schritten in einen geregelten Pflegealltag sind wir an eurer Seite.
Unsere erfahrenen Experten und Expertinnen der AOK-Pflegeberatung sind im Pflegefall an deiner Seite und helfen dabei, Anträge zu stellen, Pflege zu organisieren, den Alltag zu gestalten und die für dich bestmögliche Lösung zu finden. Dafür erfassen die Beratenden in einem ersten Gespräch die individuelle Pflegesituation – zu Hause, am Telefon oder in einer unserer Geschäftsstellen und Pflegestützpunkte.